Die Teilnahme des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) am WIPO Digital Access Service (DAS) als hinterlegendes Amt bietet erhebliche Vorteile für Patentanmelder. Das DPMA fordert für die Hinterlegung eines Dokuments in WIPO-DAS zwar einen separaten Antrag, hinterlegt aber auch Prioritätsdokumente, für die die Prioritätsfrist (länger) abgelaufen ist und/oder deren Zeitrang vor dem Datum liegt, zu dem das DPMA hinterlegendes Amt wurde. Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft, wenn Anmelder nach Ablauf der Prioritätsfrist abrufenden Ämtern Zugang zu Prioritätsdokumenten gewähren wollen, z. B. bei der Einreichung einer Bypass-Continuation in den USA.
Update zur EU-Designreform
Wie bereits in diesem Blog berichtet wurde, werden die EU-Designverordnung und die EU-Designrichtlinie geändert. Dies ist ein Prozess mit mehreren zeitversetzten Phasen, wobei die erste Phase am 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Ausführlichere und aktuelle Informationen über die relevantesten Änderungen bietet die Aufzeichnung des Webinars des EUIPO.
Ein wichtiger Aspekt der Änderungen ist, dass es nach der neue Verordnung leichter möglich sein wird, einen angemessenen Schutz für Designs zu erhalten, die in einem elektronischen Register dargestellt werden können. Die neuen Anforderungen an die grafische Darstellung werden in den sekundären Verordnungen (Durchführungsverordnungen und delegierte Verordnungen) festgelegt, die in Phase II der Reform (ab 1. Oktober 2026) in Kraft treten werden.
Search and Examination Matters 2025
Die Veranstaltung „Search and Examination Matters 2025“ des Europäischen Patentamts (EPA) wird vom 18. bis 21. Februar 2025 stattfinden. Diese Veranstaltung ist für Patentfachleute und andere interessierte Kreise des gewerblichen Rechtsschutzes gedacht, die einen tieferen Einblick in die Feinheiten der EPA-Praxis bei der Patentrecherche und Patentprüfung und aktuelle Entwicklungen gewinnen möchten.
Einreichung des Prioritätsdokuments für eine PCT-Anmeldung
Es gibt Fälle, in denen der WIPO Digital Access Service (DAS) Zugangscode zum Zeitpunkt der Einreichung einer PCT-Anmeldung nicht verfügbar ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn das hinterlegende Amt das Prioritätsdokument bei Ablauf der Prioritätsfrist noch nicht im WIPO DAS hinterlegt hat.
Der WIPO DAS-Zugangscode ist für den elektronischen Abruf von Prioritätsbelegen aus WIPO DAS erforderlich. Glücklicherweise hat die WIPO mit dem ePCT-System eine benutzerfreundliche Lösung eingeführt. ePCT ermöglicht es dem eOwner, den Abruf des Prioritätsbelegs durch die Aktion „Prioritätsbeleg aus der DAS abrufen“ einzuleiten, um den Abruf des Prioritätsbelegs innerhalb der Frist von R. 17.1(b-bis) zu bewirken. Der eOwner kann sich einfach in sein ePCT-Konto einloggen und den Abruf des Prioritätsbelegs einleiten.
Neues zum UPC
Die epi-Podcast-Episode INSIGHT epi UPC Case Law – Episode 3 bietet interessante Updates zu Entwicklungen im Zusammenhang mit dem UPC. Die folgenden Aspekte waren für mich besonders interessant:
Erstens scheint, wie einer der Vortragenden erläuterte (der aus erster Hand über seine Erfahrungen mit einem Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer berichtete), die Rechtsprechung der Kammern durch den nationalen (rechtlichen) Hintergrund der Richter beeinflusst zu sein. Dies könnte einer der Gründe sein, warum der erste Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer größeren Erfolg hatten als die beiden annähernd gleichzeitig anhängigen Anträge auf Akteneinsicht, die von anderen bei der Zentralkammer München eingereicht wurden.
Zweitens scheint das CMS mit einigen Verfahrenssituationen nicht zurechtzukommen. Was die Akteneinsichtsverfahren angeht, so scheint das CMS bei der Beschwerde des Patentinhabers gegen die Entscheidung der Regionalkammer, Einsicht in die (geschwärzten) Schriftsätze zu gewähren, nicht richtig funktioniert zu haben.
Wie immer kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diese Folge von INSIGHT epi anzuhören.
UPC-Ranking von JUVE Patent
Viele Anwaltskanzleien und (potenzielle) Prozessparteien haben mit Spannung das erste UPC Litigation Ranking erwartet, das kürzlich von JUVE Patent veröffentlicht wurde.
Das Ranking vom Dezember 2024 hat einen überraschenden Trend offenbart: Einige der Top-Patentanwaltskanzleien, die für ihre Arbeit im Prosecutionbereich und in nationaler Litigation bekannt sind, sind im UPC-Ranking nicht zu finden. Dazu gehören Kanzleien, die eine proaktive Rolle bei der Vorbereitung des neuen Systems gespielt haben (wie BOEHMERT & BOEHMERT mit Prof. Goddar), und Kanzleien, die in der Spitzengruppe für nationale Litigation rangieren (wie df-mp).
Weihnachtsbeleuchtung in München

Die Münchner Weihnachtsmärkte sind hübsch dekoriert. Die Dekoration des Chinesischen Turms zeigt doch nett, wie viel Positives sich ergeben kann, wenn man das Beste aus mehreren Kulturen zusammenbringt.
Elektronische Einreichung beim DPMA
Wie das EPA bereits angekündigt hat, wird die EPA-SmartCard für die Online-Dienste des EPA dekomissioniert.
Praktiker, die die EPA-Chipkarte für die Online-Dienste des DPMA verwenden (gemäß § 3 (2) Ziffer 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA), sollten wissen, dass die EPA-SmartCard nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr für die Unterzeichnung in DPMADirektPro verwendet werden kann (siehe die DPMA-Informationen über digitale Signaturen). Dies gilt unabhängig von dem auf der EPA-SmartCard angegebenen Verfallsdatum. Die 2FA, die das EPA erfolgreich als neuen Authentifizierungs- und Signaturmechanismus eingeführt hat, wird für Verfahrenshandlungen in der DPMA-Anmeldesoftware DPMADirektPro nicht zur Verfügung stehen.
DPMA wird hinterlegendes Amt für WIPO DAS
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) fungiert ab dem 25. November 2024 als hinterlegendes Amt für das WIPO Document Access System (DAS). Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Präsidenten und auf der WIPO DAS Länderwebsite.
Zwei Hinweise für Praktiker: Erstens werden derzeit (also unmittelbar bei Einführung) nur Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen vom DPMA im WIPO DAS hinterlegt. Es ist zu hoffen, dass die Hinterlegung zu einem späteren Zeitpunkt auf Design- und Markenanmeldungen ausgeweitet wird. Zweitens unterscheidet sich das Verfahren zur Beantragung der Hinterlegung im WIPO DAS von dem Verfahren, das europäische Praktiker beispielsweise von Prioritätsanmeldungen beim EPA und EUIPO kennen: Für Prioritätsanmeldungen, die beim DPMA eingereicht werden, ist nach Einreichung der Anmeldung ein separater Antrag mit dem Formular A9164 zu stellen. Nachfolgend beigefügt ist der Link zu der Version des Formulars A9164, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags verfügbar war.
EPA-Seminare
Kurz vor dem Jahresende wird das EPA mehrere interessante Seminare veranstalten, unter anderem:
Opposition Matters 2024: Laut EPA ist „Opposition Matters die wichtigste Veranstaltung des EPA für Patentfachleute um sich über die neuesten und relevantesten Entwicklungen in Einspruchsverfahren auf dem Laufenden zu halten.“
Litigation Matters 2024: Laut EPA widmet sich „Litigation Matters … den neuesten Entwicklungen im Hinblick auf Patentstreitigkeiten in Europa, mit besonderem Augenmerk auf die EPG-Streitigkeiten.“
Die Anmeldung ist bereits möglich. Diese Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren. Beide Veranstaltungen sind kostenlos und werden von der EPA-Akademie organisiert.