Erfahrener Patentanwalt für Ihre Fragestellungen im Bereich des geistigen Eigentums (IP).
IP-Abteilungen benötigen erstklassigen Service zu angemessenen Preisen. Hierfür stehe ich gerne als Dienstleister zur Verfügung. Ich sehe mich als Begleiter der Verfahrensbeteiligten auf ihrem Weg in ein- und zweiseitigen Verfahren, auch wenn es auf diesem Weg einmal steinig wird.
Aufgrund meines technischen Hintergrunds (theoretische Physik, Festkörperphysik, Optik und Quanteninformationsverarbeitung) berate ich auch im Bereich computerimplementierter Erfindungen (CII), einschließlich künstlicher Intelligenz (KI)/maschinelles Lernen (ML), Quanteninformationsverarbeitung und Quantencomputing.
Über mich
Ich biete patentanwaltliche Beratung und Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten. Neben der Ausarbeitung von Anmeldungen und der Vertretung in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verfüge ich über Erfahrung in streitigen Verfahren (Einsprüche und Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren). Darüber hinaus bin ich als European Patent Litigator (UPC) zugelassen.
Warum ich gerne Ihr IP-Dienstleistungspartner bin
Akteure im Bereich des geistigen Eigentums (seien es Einzelerfinder, Start-up-Unternehmen, mittelständische Firmen oder multinationale Unternehmen) müssen mit begrenzten Ressourcen auskommen. Gerne stehe ich zur Verfügung, um diesem Bedarf gerecht zu werden.
Mein mathematischer/quantenphysikalischer Hintergrund bildet die Grundlage für meine Arbeit auch im Bereich der computerimplementierten Erfindungen (CII), einschließlich künstlicher Intelligenz (AI), Bildgebungsverfahren und Quanteninformationsverarbeitung.
Kurzer Überblick über meinen Hintergrund
Vor meiner Tätigkeit in eigener Kanzlei meier ip habe ich meine Ausbildung in einer IP-Boutique (Kraus & Weisert) absolviert und anschließend in einer der führenden deutschen IP-Kanzleien (Vossius & Partner) gearbeitet.
Ich bin Physiker (LMU München, University of Oxford, New College Oxford, Universität Basel) und habe darüber hinaus einen Master of Laws (LL.M.)-Abschluss. Vor meiner Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz war ich am California NanoSystems Institute und an der University of California Santa Barbara tätig. Meine Arbeit wurde mit verschiedenen Preisen und Stipendien ausgezeichnet und in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln veröffentlicht.
Weitergehende Informationen finden Sie auf dieser Seite. Sie können sich gerne über den E-Mail-Link auf meiner Kontaktseite mit mir in Verbindung setzen.
Dienstleistungen
Patente – für Ihre technischen Innovationen
Marken – zum Schutz Ihres Marktauftritts
Designs – zum Schutz Ihrer ästhetischen Kreationen
Am 18. Juni 2025 erließ die Große Beschwerdekammer (GBK) ihre Entscheidung über die Auslegung von Ansprüchen in EPA-Verfahren in der Sache G 1/24. Die GBK erhob Folgendes zum Leitsatz: „Die Beschreibung und etwaige Zeichnungen sind bei der Auslegung der Ansprüche immer heranzuziehen, nicht nur bei Unklarheit oder Mehrdeutigkeit.“ Die Auslegung der Ansprüche in Verfahren vor …
In Verfahren nach dem EPÜ ist die Frage, ob ein Beschwerdeverfahren nach Rücknahme der einzigen Beschwerde mit einem Beteiligten fortgesetzt werden kann, der erst im Stadium der Beschwerde beigetreten ist, seit langem geklärt. Die Große Beschwerdekammer (GBK) stellte in ihrer Entscheidung G 3/04 fest: „Nach Rücknahme der einzigen Beschwerde kann das Verfahren nicht mit einem …
Die Teilnahme des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) am WIPO Digital Access Service (DAS) als hinterlegendes Amt bietet erhebliche Vorteile für Patentanmelder. Das DPMA fordert für die Hinterlegung eines Dokuments in WIPO-DAS zwar einen separaten Antrag, hinterlegt aber auch Prioritätsdokumente, für die die Prioritätsfrist (länger) abgelaufen ist und/oder deren Zeitrang vor dem Datum liegt, zu …
Hinweis: Die unerfreulich große Anzahl von Werbe- und Spam-E-Mails zwingt mich dazu, Filter und andere Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Wenn Sie auf eine E-Mail in einer bestimmten Angelegenheit keine schnelle Antwort erhalten, rufen Sie mich bitte an, um sicherzustellen, dass der Empfang Ihrer E-Mail nicht durch einen Spam-Filter, ein Zertifikatsproblem oder einen anderen technischen Sicherheitsmechanismus verhindert wird. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre E-Mail bei mir eingegangen ist, bis ich den Eingang bestätigt und mich mit Ihnen in Verbindung gesetzt habe.