Farbige Figuren und WIPO DAS

Ab dem 1. Oktober 2025 ermöglicht das EPA die elektronische Einreichung und Verarbeitung von Zeichnungen in Farbe und Graustufen. Diese Änderung, die im Beschluss des Präsidenten (ABl. EPA 2025, A49) und der dazugehörigen Mitteilung (ABl. EPA 2025, A57) dargelegt ist, stellt eine Abkehr von der langjährigen Anforderung dar, dass Zeichnungen ausschließlich in Schwarzweiß einzureichen sind. Der neue Rahmen bietet Anmeldern mehr Flexibilität bei der Erstellung grafischer Offenbarung, insbesondere in Bereichen, in denen Farbe technische Informationen vermittelt, die nicht ohne Weiteres durch herkömmliche schwarzweiße Darstellungen ausgedrückt werden können.

Das EPA verarbeitet die Figuren während der gesamten internen Arbeitsabläufe des Amtes in ihrer farbigen Form. Dies beinhaltet die Extraktion und Vorbereitung für die Hinterlegung beim WIPO Digital Access Service (DAS). Nutzer sollten sich jedoch im Auge behalten, dass zugreifende Ämter bei der Abfrage von Dokumenten über WIPO DAS ihre eigenen technischen Einschränkungen anwenden können. Wenn ein zugreifendes Amt die Verarbeitung von Farbzeichnungen noch nicht unterstützt, kann es diese Dokumente im Rahmen seines Zugriffsverfahrens in Schwarzweiß konvertieren.

Anmelder, die sich auf Farbe zur Vermittlung wesentlicher technischer Inhalte verlassen, sollten daher prüfen, ob die für Nachanmeldungen potenziell interessierenden Länder farbige Zeichnungen ohne Informationsverlust verarbeiten können.

Search and Examination Matters 2026

Das Europäische Patentamt veranstaltet vom 2. bis 5. Februar 2026 online die Veranstaltung „Search and Examination Matters 2026“. Diese kostenlose Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem epi organisiert wird, bietet vier Nachmittagssitzungen mit 16 Präsentationen zu wichtigen Themen der Patentpraxis. Ein Schwerpunkt liegt auf der künstlichen Intelligenz und ihren Auswirkungen auf die Patentrecherche und Patentprüfung, einschließlich der Herausforderungen bei der ausführbaren Offenbarung. In anderen Sitzungen werden der erfinderische Schritt bei grafischen Benutzeroberflächen und praktische Probleme von IP-Fachleuten behandelt. Die Veranstaltung fördert die interaktive Diskussion mit EPA-Prüfern und Experten und bietet eine Plattform für den Austausch und für Fragen. Die Sitzungen werden nicht aufgezeichnet, daher ist die Live-Teilnahme erforderlich. Die Anmeldung ist ab sofort möglich und die Teilnahme ist kostenlos.

Anstehende Änderungen bei DPMAdirektPro

Ab dem 01.03.2026 tritt voraussichtlich die neue Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAV n.F.) in Kraft. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Zustellung elektronischer Dokumente über das Elektronische Postfach von DPMAdirektPro. Damit die Umstellung reibungslos verläuft, müssen Nutzerinnen und Nutzer jetzt aktiv werden, wenn sie das Postfach weiterhin nutzen möchten.

Gemäß § 5 ERVDPMAV n.F. gilt ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als zugestellt, sofern die abrufberechtigte Person der digitalen Zustellung zugestimmt hat und über die Rechtsfolgen informiert ist. Das DPMA passt die Nutzungsregelungen für DPMAdirektPro entsprechend an. Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Einwilligung zur elektronischen Zustellung erteilen und eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen angeben. Ohne diese Schritte ist die elektronische Dokumentenzustellung nach Inkrafttreten der neuen Verordnung nicht möglich.