EPA User Day 2025

Der EPA User Day 2025 ist für den 23. und 24. September 2025 geplant. In diesem Jahr wird das EPA spezielle Sitzungen für KMU und Kleinstunternehmen anbieten, in denen es darum geht, wie Patente Wachstum und Innovation fördern können. Die Veranstaltung bietet auch Breakout-Sitzungen für Patentfachleute.

Vorlage zu Beschreibungsanpassung

Wie das Europäische Patentamt (EPA) mitteilte, wurden der Große Beschwerdekammer Fragen betreffend die Beschreibungsanpassung vorgelegt (G 1/25).

Nach der EPA-Praxis ist die Beschreibung an geänderten Ansprüche anzupassen. D.h., bei Änderung der Ansprüche sollte die Beschreibung entsprechend angepasst werden, um diese Änderungen widerzuspiegeln, Widersprüche zu vermeiden und eine konsistente Offenbarung zu gewährleisten.

Mindestens eine Beschwerdekammer hat in der Vergangenheit Zweifel daran geäußert, ob es eine Rechtsgrundlage für diese Praxis gibt, wie in diesem Blog bereits berichtet.

In Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer(G 1/24, Ziffer 20) wäre es überraschend, wenn die Große Beschwerdekammer zu dem Schluss käme, dass die Praxis des EPA zur Beschreibungsanpassung keine Rechtsgrundlage hat. Die Anpassung der Beschreibung scheint auch einigen in der Amtsspitze des EPA am Herzen zu liegen, die die Konsistenz von Beschreibung und Ansprüchen als einen wesentlichen KPI für Patentqualität zu betrachten scheinen.

Neues UPC CMS

Das neue UPC Case Management System (CMS) wurde heute in Betrieb genommen. Das Einloggen in das neue CMS verläuft einfach und reibungslos. Nutzer des Systems können sich auf die Integration zusätzlicher Funktionen in das neue CMS in der zweiten Phase der Einführung freuen.

Der Übergang vom alten CMS (das zum Zeitpunkt der erste Phase der Einführung des neuen CMS noch für die meisten CMS-Funktionen benötigt wird) könnte ein Rückschlag für Kartenanbieter sein, die spezielle Authentifizierungs- und Signaturkartenlösungen als auf das alte CMS maßgeschneiderte Lösungen entwickelt haben.

Ankündigung für neues CMS auf der UPC-Website

G 1/24 – Auslegung von Ansprüchen

Am 18. Juni 2025 erließ die Große Beschwerdekammer (GBK) ihre Entscheidung über die Auslegung von Ansprüchen in EPA-Verfahren in der Sache G 1/24. Die GBK erhob Folgendes zum Leitsatz: „Die Beschreibung und etwaige Zeichnungen sind bei der Auslegung der Ansprüche immer heranzuziehen, nicht nur bei Unklarheit oder Mehrdeutigkeit.“ Die Auslegung der Ansprüche in Verfahren vor dem EPA beruht also auf denselben Grundsätzen wie die Auslegung im Verletzungsverfahren. Vor G 1/24 vertraten einige Beschwerdekammern den Standpunkt, dass die Beschreibung und die Zeichnungen nur dann für die Auslegung der Ansprüche heranzuziehen sind, wenn die Ansprüche unklar oder mehrdeutig sind.

Viele nützliche und wertvolle Ressourcen zu G 1/24 sind bereits online verfügbar, wie z. B:

Während der Leitsatz von G 1/24 bekräftigt, dass die Beschreibung für die Anspruchsauslegung in Verfahren vor dem EPA zu berücksichtigen ist, bedeutet dies nicht, dass Klarheitsmängel in den Ansprüchen einfach durch Bezugnahme auf die Beschreibung gelöst werden können. In Punkt 20 von G 1/24 wird hervorgehoben, „… wie wichtig es ist, dass die Prüfungsabteilung eine qualitativ hochwertige Prüfung durchführt, ob ein Anspruch die Klarheitserfordernisse des Artikels 84 EPÜ erfüllt. Die richtige Reaktion auf eine Unklarheit in einem Anspruch ist eine Anspruchsänderung.

Beschwerdeverfahren nach Beitritt

In Verfahren nach dem EPÜ ist die Frage, ob ein Beschwerdeverfahren nach Rücknahme der einzigen Beschwerde mit einem Beteiligten fortgesetzt werden kann, der erst im Stadium der Beschwerde beigetreten ist, seit langem geklärt. Die Große Beschwerdekammer (GBK) stellte in ihrer Entscheidung G 3/04 fest: „Nach Rücknahme der einzigen Beschwerde kann das Verfahren nicht mit einem Dritten fortgesetzt werden, der dem Beschwerdeverfahren beigetreten ist.“

In T 1286/23 legt die Kammer der Großen Beschwerdekammer diese Frage erneut vor. In Punkt 3.7 der Entscheidung heißt es: „Die vorlegende Kammer kann … nicht darin zustimmen, dass Artikel 105 EPÜ in Verbindung mit Artikel 107 EPÜ in dem Sinne gelesen werden muss, dass auch ein Dritter, der erst im Stadium der Beschwerde eintritt, nie mehr als ein nicht beschwerdeführender Einsprechender sein kann.“ Die vorlegende Kammer begründet diesen Standpunkt ausführlich inPunkten 3.7 ff. der Entscheidung.

Somit wird die Frage des Status einer Partei, die erst im Beschwerdeverfahren beigetreten ist, erneut geprüft werden.

DPMA und WIPO DAS

Die Teilnahme des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) am WIPO Digital Access Service (DAS) als hinterlegendes Amt bietet erhebliche Vorteile für Patentanmelder. Das DPMA fordert für die Hinterlegung eines Dokuments in WIPO-DAS zwar einen separaten Antrag, hinterlegt aber auch Prioritätsdokumente, für die die Prioritätsfrist (länger) abgelaufen ist und/oder deren Zeitrang vor dem Datum liegt, zu dem das DPMA hinterlegendes Amt wurde. Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft, wenn Anmelder nach Ablauf der Prioritätsfrist abrufenden Ämtern Zugang zu Prioritätsdokumenten gewähren wollen, z. B. bei der Einreichung einer Bypass-Continuation in den USA.

Einreichung des Prioritätsdokuments für eine PCT-Anmeldung

Es gibt Fälle, in denen der WIPO Digital Access Service (DAS) Zugangscode zum Zeitpunkt der Einreichung einer PCT-Anmeldung nicht verfügbar ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn das hinterlegende Amt das Prioritätsdokument bei Ablauf der Prioritätsfrist noch nicht im WIPO DAS hinterlegt hat.

Der WIPO DAS-Zugangscode ist für den elektronischen Abruf von Prioritätsbelegen aus WIPO DAS erforderlich. Glücklicherweise hat die WIPO mit dem ePCT-System eine benutzerfreundliche Lösung eingeführt. ePCT ermöglicht es dem eOwner, den Abruf des Prioritätsbelegs durch die Aktion „Prioritätsbeleg aus der DAS abrufen“ einzuleiten, um den Abruf des Prioritätsbelegs innerhalb der Frist von R. 17.1(b-bis) zu bewirken. Der eOwner kann sich einfach in sein ePCT-Konto einloggen und den Abruf des Prioritätsbelegs einleiten.

Neues zum UPC

Die epi-Podcast-Episode INSIGHT epi UPC Case Law – Episode 3 bietet interessante Updates zu Entwicklungen im Zusammenhang mit dem UPC. Die folgenden Aspekte waren für mich besonders interessant:

Erstens scheint, wie einer der Vortragenden erläuterte (der aus erster Hand über seine Erfahrungen mit einem Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer berichtete), die Rechtsprechung der Kammern durch den nationalen (rechtlichen) Hintergrund der Richter beeinflusst zu sein. Dies könnte einer der Gründe sein, warum der erste Antrag auf Akteneinsicht bei der Nordisch-Baltischen Regionalkammer größeren Erfolg hatten als die beiden annähernd gleichzeitig anhängigen Anträge auf Akteneinsicht, die von anderen bei der Zentralkammer München eingereicht wurden.

Zweitens scheint das CMS mit einigen Verfahrenssituationen nicht zurechtzukommen. Was die Akteneinsichtsverfahren angeht, so scheint das CMS bei der Beschwerde des Patentinhabers gegen die Entscheidung der Regionalkammer, Einsicht in die (geschwärzten) Schriftsätze zu gewähren, nicht richtig funktioniert zu haben.

Wie immer kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diese Folge von INSIGHT epi anzuhören.