Innovationen in der Quantentechnologie

Die kommende EPO-OECD-Veranstaltung Scaling up Quantum Innovation wird Einblicke in die Entwicklung von Quantentechnologien von der Theorie zu Anwendungen geben. Quantenverschlüsselung und Quantencomputer (die während meiner Doktorandenzeit noch im Entstehen begriffen waren) tragen nun zur nächsten technologischen Revolution bei. Diese Durchbrüche versprechen, die Sicherheit neu zu definieren, die Datenverarbeitung zu beschleunigen und die digitale Transformation in allen Branchen voranzutreiben. Die Veranstaltung wird sich mit Patentierungstrends, Investitionsherausforderungen und Strategien zur Überbrückung der Kluft zwischen Forschung und Kommerzialisierung befassen. Es ist inspirierend zu sehen, wie sich theoretische Konzepte zu Motoren der Wirtschaft von morgen entwickelt haben.

Verbindung von Bodengesundheit und Innovation

Am 19. November 2025 lädt die Interessengemeinschaft gesunder Boden e. V. Praktiker, Forscher und Innovatoren zum dritten jährlichen Praxis- und Vernetzungstag ein, der in einem hybriden Format stattfindet (wobei die Präsenzveranstaltung in Neunburg vorm Wald abgehalten wird). Diese Veranstaltung, die kurz vor dem renommierten Bodentag stattfindet, ist eine tolle Gelegenheit zu einem Austausch, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltiger Landnutzung, Waldbewirtschaftung, Wasserschutz und regenerativer Landwirtschaft liegt.

In einer Zeit, in der Klimaresilienz und die Regeneration von Ressourcen sowohl für die Politik als auch für die Marktentwicklung von zentraler Bedeutung sind, dienen Veranstaltungen wie diese als Inkubatoren für den ökotechnologischen Fortschritt.

Gruselsaison trifft IP

Pünktlich zu Halloween hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine informative Website bereitgestellt, die geistige Eigentumsrechte im Lichte von Halloween beleuchtet. Von schaurigen Erfindungen bis hin zu gruseligen Designs werden auf der Website echte Patente, Designs und Marken vorgestellt, die illustrieren, dass auch gespenstische Gadgets und kürbisförmige Süßigkeitenbehälter durch geistige Eigentumsrechte geschützt werden können.

Diese Initiative ist mehr als jahreszeitliche Unterhaltung. Sie veranschaulicht, wie tief geistiges Eigentum in unser tägliches Leben verwoben ist, selbst in Zusammenhängen, die wir vielleicht nicht erwarten. Ob es sich um Kostüme, Dekorationen oder Themenprodukte handelt, die Rechte des geistigen Eigentums sorgen dafür, dass Kreativität und Innovation belohnt und geschützt werden. Die Halloween-Seite des DPMA erinnert uns daran, dass hinter vielen cleveren Ideen ein rechtlicher Rahmen steht, der Erfinder, Designer und Unternehmer unterstützt.

In einer Welt, in der Trends schnell zu kommerziellen Phänomenen werden, ist die Bedeutung von geistigem Eigentum deutlicher denn je.

Nobelpreis für Physik 2025

Mit dem Nobelpreis für Physik 2025 werden John Clarke, Michel H. Devoret und John M. Martinis für ihre bahnbrechenden Arbeiten im Bereich des Quantentunnelns ausgezeichnet. Die Energiequantisierung in supraleitenden Schaltkreisen ist eine der Grundlagen für Quantencomputer, die auf supraleitenden Qubits basieren. Rückblickend auf meine Promotion und meine Postdoc-Zeit, während der ich mich mit theoretischen Aspekten makroskopischer Quantenphänomene und des Quantencomputings beschäftigt habe, finde ich die raschen Fortschritte auf diesem Feld sehr aufregend.

G 2/24 – Beitretender im Beschwerdeverfahren

Wie das EPA in einer Pressemitteilung vom 25. September 2025 mitteilte, hat die Große Beschwerdekammer die Entscheidung G 2/24 („Skin cleanser“) erlassen, die sich auf den verfahrensrechtlichen Status eines im Einspruchsbeschwerdeverfahren Beitretenden bezieht.

Die Große Beschwerdekammer bestätigte ihre frühere Rechtsprechung G 3/04 und kam zu dem Schluss, dass ein Beschwerdeverfahren nach Rücknahme aller Beschwerden nicht mit einem Dritten fortgesetzt werden kann, der nur während des Beschwerdeverfahrens beigetreten ist (siehe Pressemitteilung des EPA vom 25. September 2025).

EPA User Day 2025

Der EPA User Day 2025 ist für den 23. und 24. September 2025 geplant. In diesem Jahr wird das EPA spezielle Sitzungen für KMU und Kleinstunternehmen anbieten, in denen es darum geht, wie Patente Wachstum und Innovation fördern können. Die Veranstaltung bietet auch Breakout-Sitzungen für Patentfachleute.

Vorlage zu Beschreibungsanpassung

Wie das Europäische Patentamt (EPA) mitteilte, wurden der Große Beschwerdekammer Fragen betreffend die Beschreibungsanpassung vorgelegt (G 1/25).

Nach der EPA-Praxis ist die Beschreibung an geänderten Ansprüche anzupassen. D.h., bei Änderung der Ansprüche sollte die Beschreibung entsprechend angepasst werden, um diese Änderungen widerzuspiegeln, Widersprüche zu vermeiden und eine konsistente Offenbarung zu gewährleisten.

Mindestens eine Beschwerdekammer hat in der Vergangenheit Zweifel daran geäußert, ob es eine Rechtsgrundlage für diese Praxis gibt, wie in diesem Blog bereits berichtet.

In Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer(G 1/24, Ziffer 20) wäre es überraschend, wenn die Große Beschwerdekammer zu dem Schluss käme, dass die Praxis des EPA zur Beschreibungsanpassung keine Rechtsgrundlage hat. Die Anpassung der Beschreibung scheint auch einigen in der Amtsspitze des EPA am Herzen zu liegen, die die Konsistenz von Beschreibung und Ansprüchen als einen wesentlichen KPI für Patentqualität zu betrachten scheinen.

Neues UPC CMS

Das neue UPC Case Management System (CMS) wurde heute in Betrieb genommen. Das Einloggen in das neue CMS verläuft einfach und reibungslos. Nutzer des Systems können sich auf die Integration zusätzlicher Funktionen in das neue CMS in der zweiten Phase der Einführung freuen.

Der Übergang vom alten CMS (das zum Zeitpunkt der erste Phase der Einführung des neuen CMS noch für die meisten CMS-Funktionen benötigt wird) könnte ein Rückschlag für Kartenanbieter sein, die spezielle Authentifizierungs- und Signaturkartenlösungen als auf das alte CMS maßgeschneiderte Lösungen entwickelt haben.

Ankündigung für neues CMS auf der UPC-Website

G 1/24 – Auslegung von Ansprüchen

Am 18. Juni 2025 erließ die Große Beschwerdekammer (GBK) ihre Entscheidung über die Auslegung von Ansprüchen in EPA-Verfahren in der Sache G 1/24. Die GBK erhob Folgendes zum Leitsatz: „Die Beschreibung und etwaige Zeichnungen sind bei der Auslegung der Ansprüche immer heranzuziehen, nicht nur bei Unklarheit oder Mehrdeutigkeit.“ Die Auslegung der Ansprüche in Verfahren vor dem EPA beruht also auf denselben Grundsätzen wie die Auslegung im Verletzungsverfahren. Vor G 1/24 vertraten einige Beschwerdekammern den Standpunkt, dass die Beschreibung und die Zeichnungen nur dann für die Auslegung der Ansprüche heranzuziehen sind, wenn die Ansprüche unklar oder mehrdeutig sind.

Viele nützliche und wertvolle Ressourcen zu G 1/24 sind bereits online verfügbar, wie z. B:

Während der Leitsatz von G 1/24 bekräftigt, dass die Beschreibung für die Anspruchsauslegung in Verfahren vor dem EPA zu berücksichtigen ist, bedeutet dies nicht, dass Klarheitsmängel in den Ansprüchen einfach durch Bezugnahme auf die Beschreibung gelöst werden können. In Punkt 20 von G 1/24 wird hervorgehoben, „… wie wichtig es ist, dass die Prüfungsabteilung eine qualitativ hochwertige Prüfung durchführt, ob ein Anspruch die Klarheitserfordernisse des Artikels 84 EPÜ erfüllt. Die richtige Reaktion auf eine Unklarheit in einem Anspruch ist eine Anspruchsänderung.